Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Eigentümer der Website verpflichtet sich, seine Website gemäß dem spanischen Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden „Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September“) zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird. Die vorliegende Erklärung gilt für diese Website, eine Subdomain der institutionellen Website upc.edu. Stand der Einhaltung Aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen und Nichtkonformitäten erfüllt diese Website teilweise die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September. Nicht zugänglicher Inhalt Der nachstehend aufgeführte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich: Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September: 

  1. Einige Bilder sind nicht kennzeichnet oder verfügen über einen generischen Textersatz [Anforderung Nr. 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Nicht-Text-Inhalte]. 
  2. Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung Nr. 9.1.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Untertitel (aufgezeichnet)]. 
  3. Einige auf der Website vorab aufgezeichnete Videos verfügen nicht über eine Audiobeschreibung oder alternative Medien [Anforderungen Nr. 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Audiobeschreibung oder alternative Medien (aufgezeichnet)].
  4. Auf einigen Seiten werden Informationen, Struktur und Beziehungen nicht durch Software festgelegt oder haben keine textuelle Alternative. [Anforderung Nummer 9.1.3.1 der UNE-EN 301549:2019 zu Informationen und Beziehungen.]
  5. Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Element verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element hervorzuheben [Anforderung Nr. 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verwendung von Farbe].
  6. Auf einigen Seiten kann es zu doppelten Attributen und Identifikatoren kommen [Anforderung Nr. 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verarbeitung]. 
  7. Auf einigen Seiten entsprechen die Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Richtlinien zur Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung Nr. 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Name, Funktion, Wert]. 
  8. In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefeldes, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, nicht angegeben [Anforderung Nr. 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019 Identifizierung des Zwecks der Eingabe]. 
  9. Auf einigen Seiten entspricht das Kontrastverhältnis in Texten oder Bildern möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung Nr. 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Mindestkontrast]. 
  10. Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast zwischen den Komponenten der Benutzeroberfläche und grafischen Objekten möglicherweise nicht das Verhältnis 3:1 zu angrenzenden Farben [Anforderung Nr. 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2019, Nicht-textueller Kontrast]. 
  11. In Einzelfällen kann es zu Eingabefehlern in einem Feld/Formular kommen, ohne dass der Benutzer einen Vorschlag zur Behebung des Fehlers erhält [Anforderung Nr. 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Vorschlag bei Fehlern]. 
  12. Auf einigen Seiten werden Statusmeldungen möglicherweise nicht durch Funktionen oder Eigenschaften per Programmierung festgelegt [Anforderung Nr. 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Statusmeldungen]. 

Unverhältnismäßige Belastung Nicht zutreffend Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften 

  1. Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. 
  2. Möglicherweise sind Inhalte von Dritten vorhanden, die nicht von dieser Einrichtung entwickelt wurden oder nicht ihrer Kontrolle unterliegen, wie beispielsweise Office-Dateien. 

Anmerkungen und Kontaktdaten Mitteilungen zu Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des spanischen Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können über das Kontaktformular übermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise folgende Punkte: 

  • Mitteilung über mögliche Nichtkonformitäten dieser Website 
  • Mitteilung sonstiger Einschränkungen beim Zugang zu Inhalten 
  • Die Übermittlung sonstiger Anfragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Barrierefreiheit der Website. 

Die Mitteilungen werden von der für Barrierefreiheit zuständigen Stelle entgegengenommen und bearbeitet.